Klassensprecherschulungen

Foto: Stiftung SPI
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Eine im schulischen Kontext gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit zur Teilhabe besteht durch die Wahl der Klassensprecher und deren Stellvertreter. Diese wird in der Regel entsprechend der Bestimmungen ab Klasse 4 durchgeführt. Für viele Lehrer*innen und Schüler*innen gehört dieser Prozess zunächst zu einem operativen Pflichtvorgang ohne bedeutungsschweren Hintergrund. Dass die gebotenen Chancen zur Mitwirkung an schulischen Geschehen weitaus größer sind als von vielen im Vorhinein angenommen, wird durch die von der Netzwerkstelle „Jugendarbeit und demokratische Kultur“ angebotenen Klassensprecherschulungen ins Bewusstsein gerückt. Sämtliche Klassensprecher*innen der jeweiligen Schule erfahren, welche Pflichten mit der Interessensvertretung ihrer Klasse verbunden sind und welche Rechte sie dafür in Anspruch nehmen können. Es wird folglich die Wertigkeit und Wichtigkeit der Rolle und damit verbundenen Funktion transparent. Dies können die Schüler*innen nutzen, um stellvertretend für die gesamte Klasse oder im Einzelfall auch für die Schule, den Landkreis oder das Land Sachverhalte zu thematisieren, welche dort aktuell für Schüler*innen von Relevanz sind. Für Lehrer*innen und Eltern kann dies eine Bereicherung um neue Sichtweisen und Lösungsansätze darstellen. 

 

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